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  • Pressemitteilung: Was professionelle Anleger anders machen – und wie auch Sie davon profitieren können

    Strategien institutioneller Investoren jetzt auch für Privatanleger nutzbar


    Institutionelle Investoren, Family Offices und vermögensverwaltende Fonds arbeiten nach klar definierten Prinzipien, um Kapital langfristig zu sichern und gezielt zu vermehren. Was viele Privatanleger nicht wissen: Diese Strategien lassen sich auch im kleineren Maßstab nutzen – mit messbarem Mehrwert.


    „Professionelle Anleger denken anders. Sie handeln strategisch, konsequent und unabhängig von kurzfristigen Emotionen“, so das Team von VertrauenSeit1991.de, einem erfahrenen Anbieter individueller Investmentlösungen. Welche Prinzipien dabei besonders relevant sind – und wie auch private Investoren davon profitieren können – zeigt der folgende Überblick:


    1. Langfristige Perspektive statt kurzfristiger Impulse

    Profis investieren mit Weitblick. Sie analysieren Markttrends und Fundamentaldaten und bleiben auch in volatilen Phasen ihrer Linie treu. Das schützt vor hektischen Fehlentscheidungen und sorgt für planbare Ergebnisse.


    2. Diversifikation mit System

    Ein breit gestreutes Portfolio über Anlageklassen, Regionen und Themen hinweg ist kein Zufall, sondern Strategie. So lassen sich Risiken minimieren und Chancen konsequenter nutzen.


    3. Zugang zu exklusiven Investmentchancen

    Private Equity, Infrastruktur oder nachhaltige Wachstumsunternehmen: Profis investieren gezielt in Bereiche, die Privatanlegern oft verschlossen bleiben – es sei denn, sie arbeiten mit einem Partner, der diesen Zugang ermöglicht.


    4. Professionelles Risikomanagement

    Statt auf Bauchgefühl setzen Profis auf Zahlen, Szenarien und kontinuierliche Überwachung. Ein systematischer Umgang mit Risiken erhöht die Stabilität und senkt Verlustrisiken spürbar.


    5. Disziplin und klare Prozesse

    Erfolgreiches Investieren ist keine Frage der Intuition, sondern des Systems. Professionelle Anleger agieren mit definierten Regeln und messbaren Zielen – ein Ansatz, von dem auch Privatanleger profitieren können.


    Fazit:

    Professionelles Investieren ist keine Frage der Größe, sondern der Strategie. Wer die Prinzipien institutioneller Anleger für sich nutzt – mit fundierter Beratung und einem erfahrenen Partner – kann auch mit überschaubarem Kapital strukturiert und erfolgreich investieren.


    Weitere Informationen und individuelle Beratung:

    www.VertrauenSeit1991.de

  • 10 clevere Tipps: Steuern sparen beim Vererben

    Vererben sollte keine Steuerfalle sein – doch viele unterschätzen die Abgabenlast. Mit der richtigen Planung lassen sich tausende Euro sparen, sodass mehr bei Ihren Liebsten ankommt. Hier die besten Strategien:


    1. Freibeträge optimal nutzen

    Jeder Erbe hat steuerfreie Freibeträge:

    • Ehepartner: 500.000 €

    • Kinder: 400.000 € pro Elternteil

    • Enkel: 200.000 €

    • Alle anderen: 20.000 €

    Tipp: Schenkungen alle 10 Jahre wiederholen (gleiche Freibeträge gelten!).


    2. Schenkung zu Lebzeiten

    • Vorteil: Reduziert das spätere Erbe und nutzt Freibeträge mehrfach.

    • Trick: Bei Immobilien Nießbrauch behalten (Wohnrecht + laufende Mieteinnahmen).


    3. Testament vs. Erbvertrag

    • Testament: Flexibel, aber anfechtbar.

    • Erbvertrag: Bindungswirkung (z. B. für Unternehmerfamilien).

    • Notfall-Tipp: Berliner Testament (Ehepartner sichert sich gegenseitig ab).


    4. Immobilien clever übertragen

    • Selbstgenutztes Eigenheim: Steuerfrei, wenn der Erbe 10 Jahre darin wohnt (§ 13 ErbStG).

    • Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht: Senkt den steuerlichen Wert.


    5. Stiftung gründen (für Vermögende)

    • Vorteil: Vermögen bleibt erhalten, Erbschaftsteuer entfällt.

    • Für Familien: Eine Familienstiftung sichert langfristigen Wohlstand.


    6. Versicherungen steueroptimiert einsetzen

    • Risikolebensversicherung: Auszahlung an Erben steuerfrei.

    • Rentenversicherung: Begünstigte als Bezugsberechtigte einsetzen (keine Erbschaftsteuer).


    7. Familienpool für Aktien & Fonds

    • Gemeinschaftsdepot nutzen: Erträge werden auf Kinder verteilt (Günstigerprüfung).

    • Tipp: Vor der Erbteilung steuerfreie Umschichtungen prüfen.


    8. Betriebsvermögen begünstigt vererben

    • Unternehmer: Bis zu 85% Erbschaftsteuerersparnis durch § 13a ErbStG.

    • Voraussetzung: Lohnsumme und Haltefristen einhalten.


    9. Auslandsstrategien (für internationale Familien)

    • Schweiz/Liechtenstein: Niedrigere Steuern bei gezielter Planung.

    • Doppelbesteuerungsabkommen nutzen.


    10. Professionelle Beratung einholen

    • Steuergestaltung muss zum Familienkonzept passen.

    • Fehler vermeiden: Falsche Formulare oder Fristen kosten Geld.


    Fazit: Frühzeitig planen – viel sparen!

    Die Erbschaftsteuer lässt sich legal minimieren, aber nur mit Weitsicht. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um Ihre Strategie zu optimieren:

    📞 Termin vereinbaren | 📩 Steuer-Checkliste anfordern


    Rechtlicher Hinweis: Die Tipps sind allgemeiner Natur. Individuelle Beratung durch Steuerexperten empfohlen.


  • Clever Steuern reduzieren bei der Schenkung einer Immobilie

    Immobilien sind oft das Herzstück des Vermögensaufbaus – und sollen im Idealfall generationsübergreifend weitergegeben werden. Wer jedoch nicht strategisch vorgeht, riskiert hohe Schenkungsteuern. Mit der richtigen Planung lassen sich diese Belastungen deutlich reduzieren – oder sogar ganz vermeiden.

    1. Steuerfreibeträge optimal nutzen

    Alle zehn Jahre können Schenkungen im Rahmen der Freibeträge steuerfrei erfolgen:

    • 400.000 € bei Kindern

    • 200.000 € bei Enkeln

    • 500.000 € beim Ehepartner

    Wer frühzeitig mit der Übertragung beginnt, kann diese Freibeträge mehrfach nutzen – zum Beispiel in Etappen oder durch eine Kombination mit Nießbrauchrechten.

    2. Nießbrauch: Eigentum übertragen, Nutzung behalten

    Durch die Eintragung eines Nießbrauchrechts kann die Immobilie steuerlich günstiger übertragen werden. Die Immobilie geht ins Eigentum des Beschenkten über, der Schenker behält jedoch lebenslang das Recht, die Immobilie zu nutzen oder Mieteinnahmen zu beziehen. Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Immobilienwert abgezogen – das reduziert die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage erheblich.

    3. Selbstnutzung schützt vor Steuern

    Schenkt ein Elternteil seinem Kind eine selbstgenutzte Immobilie – etwa das Familienheim –, bleibt die Übertragung unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei. Wichtig ist, dass das Kind die Immobilie selbst bezieht und mindestens zehn Jahre lang nutzt.

    4. Immobilienbewertung strategisch prüfen

    Die Höhe der Schenkungsteuer richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. In manchen Fällen kann ein qualifiziertes Gutachten helfen, einen realistischeren (und oft niedrigeren) Wert gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen als die pauschalen Bewertungsmethoden der Finanzbehörden.

    5. Kombination mit Vermögensmanagement

    In bestimmten Fällen lässt sich die Schenkung mit einem generationenübergreifenden Vermögensmanagement verbinden, z. B. durch Einbringung in eine Familiengesellschaft. Das kann zusätzliche steuerliche Gestaltungsspielräume eröffnen.


    Tipp: Frühzeitige Beratung zahlt sich aus. Denn bei Schenkungen zählt nicht nur der Zeitpunkt, sondern auch die richtige Gestaltung.


  • Clever Steuerfallen vermeiden

    Clever Steuerfallen vermeiden – Diese Fehler kosten Unternehmer bares Geld


    Wer ein Unternehmen führt, trifft täglich Entscheidungen mit steuerlichen Folgen. Oft lauern dabei ungewollt Risiken – von der Beschäftigung naher Angehöriger bis zur privaten Nutzung betrieblicher Immobilien. Um teure Nachzahlungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Unternehmer diese typischen Steuerfallen kennen – und clever umgehen.


    1. Familienangehörige beschäftigen – korrekt oder riskant?

    Die Mitarbeit von Ehepartnern oder Kindern ist häufig sinnvoll. Doch Vorsicht: Das Finanzamt prüft genau, ob das Arbeitsverhältnis einem „Fremdvergleich“ standhält.


    Clever vermeiden:

    • Schriftlicher Arbeitsvertrag

    • Übliche Vergütung

    • Tatsächliche Auszahlung und Dokumentation

    • Nachvollziehbare Arbeitsleistung


    2. Wohnen in der betrieblichen Immobilie.

    Viele Unternehmer nutzen einen Teil ihrer gewerblichen Immobilie privat – etwa als Wohnung. Die Trennung von betrieblichen und privaten Anteilen ist hier entscheidend.


    Clever vermeiden:

    • Exakte Flächenaufteilung

    • Dokumentation der Nutzung

    • Klare Abgrenzung im Grundbuch und in der Buchhaltung


    3. Geschenke an Mitarbeiter oder Geschäftspartner

    Kleine Aufmerksamkeiten erhalten die Motivation – aber sie sind steuerlich begrenzt. Wird die Freigrenze überschritten, droht die volle Steuerpflicht.


    Clever vermeiden:

    • Freigrenzen von 50 € (Mitarbeiter) bzw. 35 € (Geschäftspartner) pro Anlass einhalten

    • Pauschalversteuerung nach § 37b EStG nutzen

    • Alle Geschenke dokumentieren


    4. Betriebsvermögen privat nutzen – z. B. Firmenwagen

    Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs muss entweder pauschal (1%-Regelung) oder durch Fahrtenbuch versteuert werden.


    Clever vermeiden:

    • Ehrliche, lückenlose Dokumentation

    • Prüfung, ob Fahrtenbuch oder Pauschale günstiger ist

    • Auch bei anderen Betriebsmitteln (z. B. Werkzeuge, Maschinen) klare Trennung einhalten


    5. Scheinrechnung oder Barzahlung ohne Beleg

    Scheinrechnungen, manipulierte Belege oder "vergessene" Einnahmen gelten als Steuerhinterziehung – und werden streng geahndet.


    Clever vermeiden:

    • Saubere Buchhaltung

    • Keine Barzahlungen ohne Beleg

    • Regelmäßige Kontrolle durch Steuerberater oder Fachkraft


    Fazit: Mit professioneller Beratung steuerliche Sicherheit gewinnen

    Viele Steuerfallen entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unkenntnis. Wer rechtzeitig professionelle Beratung einholt und Prozesse sauber dokumentiert, schützt sich – und sein Unternehmen – vor bösen Überraschungen.

  • Clever in Kanada investieren

    Clever in Kanada investieren – Substanz, Stabilität und Rendite verbinden

    Kanada gilt unter erfahrenen Investoren längst als Geheimtipp: wirtschaftlich stark, politisch stabil, reich an Ressourcen und offen für internationale Kapitalgeber. Wer clever investieren möchte, sollte den nordamerikanischen Giganten näher ins Auge fassen – nicht nur zur Diversifikation, sondern auch wegen seiner langfristigen Wachstumsperspektiven.

    Warum Kanada ein interessanter Investitionsstandort ist

    Kanada vereint zahlreiche Vorteile, die es für deutsche Privatanleger und vermögende Kunden besonders attraktiv machen:

    • ✅ Stabiles politisches und rechtliches Umfeld

    • ✅ Klare Eigentumsrechte & transparente Regulierungen

    • ✅ Starke Branchen in Energie, Technologie, Landwirtschaft und GreenTech

    • ✅ Strategischer Zugang zum nordamerikanischen Markt (USA, Mexiko)

    • ✅ Attraktive steuerliche Strukturen und Investorenfreundlichkeit

    Zudem punktet das Land mit seinem Engagement für Nachhaltigkeit und Innovation – und bietet Zugang zu Projekten mit realwirtschaftlicher Substanz.


    Welche Investitionsformen sind möglich?

    Die Bandbreite an Anlageformen ist groß – entscheidend ist die Auswahl seriöser Projekte und erfahrener Partner:

    🌱 Nachhaltige Sachwertinvestments

    Beispielsweise in den Bereichen Forstwirtschaft, Energie oder Agrar. Solche Investments bieten Schutz vor Inflation, reale Werthaltigkeit und oftmals steuerliche Vorteile.

    🔬 Beteiligungen an wachstumsstarken Unternehmen

    Besonders spannend: kanadische Unternehmen aus den Bereichen GreenTech, Vertical Farming, künstliche Intelligenz oder Erneuerbare Energien. Viele dieser Unternehmen verfügen über internationale Patente und Partnerschaften mit renommierten Universitäten.

    🏗️ Strukturierte Private Placements

    Für erfahrene Investoren oder Family Offices bieten sich Private Placements mit festen Laufzeiten, attraktiven Zinssätzen und konkreter Projektbindung – etwa im Bereich nachhaltiger Infrastruktur oder industrieller Umwandlungsprozesse.


    Für wen lohnt sich ein Investment in Kanada?

    • Privatanleger, die international streuen und reale Werte bevorzugen

    • Vermögende Kunden, die Substanz und Rendite vereinen möchten

    • Unternehmer und Selbstständige, die steuerlich effizient investieren wollen

    • Family Offices, die nach exklusiven Beteiligungsmöglichkeiten mit ESG-Fokus suchen


    Risiken kennen – Chancen nutzen

    Internationale Investitionen erfordern eine sorgfältige Prüfung. Als Finanzexperten mit Marktzugang und regulatorischer Erlaubnis nach § 34f GewO (Abs. 1, Nr. 1 und 2) beraten wir Sie unabhängig und transparent. Wir stellen sicher, dass Chancen und Risiken realistisch eingeschätzt und rechtlich sauber strukturiert werden.


    Ihr Zugang zu ausgewählten Kanada-Investments

    Möchten Sie mehr über konkrete Beteiligungsmöglichkeiten in Kanada erfahren? Wir zeigen Ihnen, wie Sie clever und verantwortungsvoll international investieren – mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Substanz und Ertrag.


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  • Clever in Frührente

    Frührente ohne Abschläge – eine Chance, die man nicht verpassen sollte, selbst wenn man mit 64 Jahren noch nicht in den Ruhestand treten möchte. Oder gerade dann!

    Normalerweise zieht die gesetzliche Rentenversicherung 3,6 Prozent pro Jahr ab, wenn man vorzeitig in Rente geht. Doch seit 2012 haben Menschen mit 45 Versicherungsjahren die Möglichkeit, früher und ohne Abschläge in Rente zu gehen. Die schwarz-rote Koalition hat beschlossen, dass dieser abschlagsfreie Renteneintritt auch weiterhin für diejenigen erhalten bleibt, die mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen können. Er kann frühestens zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter in Anspruch genommen werden.

    Wer also die nötigen 45 Versicherungsjahre erreicht hat, sollte unbedingt die Frührente beantragen – unabhängig davon, ob er sofort in den Ruhestand gehen möchte oder nicht. Wer darauf verzichtet, verschenkt bares Geld. Denn auch bei Bezug der Frührente ist es möglich, weiterzuarbeiten. Das bedeutet, man erhält weiterhin das Gehalt und dazu noch die Rente – eine hervorragende Möglichkeit, zusätzliches Kapital für den Ruhestand anzusparen.

    Besonders profitieren können all jene, die schon früh in ihrem Leben ins Berufsleben eingetreten sind und fleißig in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Deutsche Rentenversicherung gibt in der Renteninformation Auskunft darüber, ob man die Voraussetzungen erfüllt, um die Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“ zu beantragen. Aktuell entscheidet sich etwa jeder Dritte für diese Option, wenn er regulär in Rente geht. Die meisten hören jedoch auf, in ihrem alten Job weiterzuarbeiten.



  • Clever in den Ruhestand

    Warum Sparen allein nicht reicht

    Wer für den Ruhestand vorsorgt, denkt meist zuerst ans Sparen. Doch das ist nur der erste Schritt. Genauso entscheidend ist die richtige Entnahmestrategie – also wie das Geld im Alter eingesetzt wird, damit es möglichst lange reicht.


    Mit ETFs langfristig Vermögen aufbauen

    Immer mehr Menschen nutzen ETFs auf breit gestreute Indizes, um günstig und einfach fürs Alter vorzusorgen. Die Grundidee:

    • Früh anfangen

    • Monatlich investieren (z. B. per Sparplan)

    • Die Sparrate nach Möglichkeit regelmäßig erhöhen

    So wächst über die Jahre ein solides Vermögen heran – das die gesetzliche Rente sinnvoll ergänzt. Denn klar ist: Die staatliche Rente allein wird später oft nicht ausreichen.


    Was viele unterschätzen:

    Wie man sein Vermögen im Ruhestand nutzt

    Ein häufiger Fehler: Zum Rentenbeginn wird das gesamte Ersparte auf ein Tagesgeldkonto gelegt. Monat für Monat wird dann ein fixer Betrag entnommen. Klingt sicher – ist aber riskant, weil die Erträge oft kaum ausreichen, um das Kapital langfristig zu erhalten.


    Beispiel: Klassische Entnahme vom Tagesgeldkonto

    • Vermögen zu Rentenbeginn: 600.000 €

    • Monatliche Entnahme: 2.500 €

    • Zinsertrag (1 % Tagesgeld, nach Steuern): rund 33.250 €

    • Ergebnis nach 10 Jahren: noch 333.250 € übrig

    Die Hälfte des Vermögens ist also bereits verbraucht – ohne größere Krisen oder Ausgaben.


    Auch im Ruhestand in Aktien investieren? Ja!

    Viele scheuen Aktien im Alter – dabei ist das oft unbegründet. Denn wer mit 60 in Rente geht, hat im Schnitt noch über 20 Jahre vor sich. Das ist ein langer Anlagehorizont – und damit ideal, um einen Teil des Vermögens weiter arbeiten zu lassen.

    Die Lösung: Etappenstrategie

    Dabei wird nur der Teil des Vermögens abgesichert, den man in den nächsten Jahren braucht. Der Rest bleibt investiert – zum Beispiel in einem Aktien-ETF.


    Beispiel: Mit der Etappenstrategie länger versorgt

    • Anfangsvermögen: 600.000 €

    • 300.000 € für die ersten 10 Jahre in einen Anleihen-ETF (2 % Rendite)

    • 300.000 € im Aktiendepot (6 % Rendite)

    • Monatliche Entnahme: 2.500 €

    • Ertrag nach 10 Jahren: rund 191.000 €

    • Vermögensrest: ca. 491.000 €

    Ergebnis: Fast 50 % mehr Geld als bei der klassischen Entnahme.


    Fazit:

    Eine clevere Strategie macht den Unterschied

    Sparen ist wichtig – keine Frage. Aber wer sein Vermögen im Ruhestand richtig einsetzt, kann deutlich mehr aus seiner Altersvorsorge herausholen. Die gute Nachricht: Es braucht keine komplizierten Produkte. Oft reicht schon ein smarter Plan.

    Die weniger gute Nachricht: Auch im Alter sollte man seine Finanzen im Blick behalten. Wer dranbleibt, wird belohnt – mit mehr finanzieller Freiheit und Sicherheit.


  • Clever in Aktien investieren

    Clever investieren – Kapitalanlage mit Substanz und Strategie


    Für Privatanleger, vermögende Kunden und Unternehmer mit Weitblick


    Wer clever investieren möchte, braucht mehr als ein gutes Bauchgefühl – er braucht einen strukturierten Ansatz, fundierte Auswahlprozesse und einen erfahrenen Partner. Wir begleiten Sie beim Aufbau und der Weiterentwicklung Ihres Vermögens – individuell, unabhängig und verantwortungsvoll.


    Maßgeschneiderte Strategien – abgestimmt auf Ihre Ziele


    Ob Vermögenssicherung, Ruhestandsplanung oder renditeorientierter Vermögensaufbau – jede Kapitalanlage beginnt mit einem klaren Ziel. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Anlagemodell, das zu Ihrer Lebenssituation, Risikoneigung und Ihrem Zeithorizont passt.


    Unsere Grundsätze:

    • Diversifikation über Anlageklassen, Regionen und Sektoren hinweg

    • Langfristiger Fokus – keine Spekulation, sondern Substanz

    • Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei jeder Anlageentscheidung

    • Individuelle Begleitung durch persönliche Ansprechpartner


    Unsere Leistungen im Bereich Kapitalanlage:

    • Strukturierte ETF- und Fondsportfolios

    • Auswahl solider Qualitätsaktien

    • Zugang zu Private Placements und Sachwertanlagen

    • Nachhaltige Kapitalanlagen (auf Wunsch ESG-konform)

    • Steueroptimierte Anlagekonzepte (z. B. durch Fondspolicen oder vermögensverwaltende GmbH)


    Für wen wir arbeiten:

    • Privatanleger, die selbstbestimmt und informiert investieren wollen

    • Vermögende Kunden, die ihr Kapital strategisch steuern möchten

    • Unternehmer, die Liquidität sinnvoll einsetzen und strukturieren wollen


    Ihr nächster Schritt: Klarheit gewinnen

    In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Ausgangssituation und zeigen Ihnen geeignete Strategien – professionell, transparent und immer auf Augenhöhe.

    📞 Jetzt Kontakt aufnehmen und Erstgespräch vereinbaren


    Wichtiger Hinweis:

    Investitionen in Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert von Anlagen kann schwanken; ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.

    Wir verfügen über die Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 GewO (Finanzanlagenvermittler) und beraten Sie produktunabhängig im Rahmen dieses gesetzlichen Rahmens.



  • Clever IAB-Steuermodelle nutzen

    Clever IAB-Steuermodelle nutzen – Investitionen steuerlich optimieren


    Das deutsche Steuerrecht bietet Unternehmern und Selbstständigen gezielte Möglichkeiten, Investitionen im Rahmen des Investitionsabzugsbetrags (IAB) steuerlich vorzubereiten und zu optimieren. Wer clever plant, kann nicht nur Steuern sparen – sondern seine Kapitalanlage intelligent strukturieren.


    Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

    Der IAB ist ein Steuerinstrument nach § 7g EStG, das es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglicht, bereits vor einer geplanten Investition bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd geltend zu machen – selbst wenn die Investition erst in den kommenden drei Jahren erfolgt.

    Das Ziel: Unternehmen sollen mehr Liquidität für zukünftige Investitionen erhalten und frühzeitig planen können.


    Wie funktioniert ein IAB-Modell in der Praxis?

    Bei einem IAB-Modell wird der Investitionsabzugsbetrag gezielt mit einer konkreten Beteiligung oder einem Sachwertprojekt kombiniert – etwa einem Anlagegut, das betriebsnotwendig ist und innerhalb der Frist angeschafft oder hergestellt wird.

    Typische Beispiele:

    • Investitionen in Mobile Güter (z. B. Maschinen, Energiecontainer, Agrartechnik)

    • Beteiligungen an leasingfähigen Wirtschaftsgütern

    • Strukturierte Modelle mit klarer Nutzung im Betriebsvermögen

    Vorteil: Die Steuerersparnis entsteht bereits im Jahr der Bildung – nicht erst bei Anschaffung.


    Wer kann den IAB nutzen?

    Der Investitionsabzugsbetrag richtet sich an:

    • Einzelunternehmer

    • Freiberufler

    • Personengesellschaften (z. B. GbR, KG, OHG)

    • Kleine Kapitalgesellschaften, die bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten

    Voraussetzung ist u. a., dass der Betrieb bestimmte Größenmerkmale einhält (z. B. Betriebsvermögen < 235.000 € oder Gewinn < 200.000 € p. a.).


    Warum clever planen?

    ✅ Steuerlast sofort senken

    Durch die Bildung des IAB lässt sich der zu versteuernde Gewinn deutlich reduzieren – im besten Fall um mehrere zehntausend Euro.

    ✅ Investitionen vorfinanzieren

    Die durch den IAB entstehende Steuerersparnis kann zur (Teil-)Finanzierung der späteren Investition genutzt werden.

    ✅ Strukturierte Beteiligungsmodelle nutzen

    In Zusammenarbeit mit spezialisierten Anbietern können konkrete Investitionsgüter bereitgestellt werden, die rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich sauber strukturiert sind.


    Achtung: Gestaltungsspielraum ja – aber nicht ohne Prüfung

    Ein IAB-Modell muss finanzrechtlich zulässig und wirtschaftlich nachvollziehbar sein. Eine enge Abstimmung mit Steuerberater und Fachvermittler ist unerlässlich. Wir begleiten Sie gemeinsam mit spezialisierten Partnern und stellen sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.


    Ihr Vorteil mit uns:

    • Zugang zu strukturierten IAB-Investments

    • Persönliche Begleitung & rechtssichere Umsetzung

    • Abstimmung mit Ihrem Steuerberater oder unserem Netzwerk

    📞 Jetzt IAB-fähige Investitionen prüfen lassen

    🔒 Beratung nach § 34f GewO | unabhängig, diskret & steuerorientiert



  • Clever einen Testamentsvollstrecker einsetzen

    Clever einen Testamentsvollstrecker einsetzen – klare Verhältnisse schaffen


    Wer clever vorsorgt, denkt nicht nur an das Was, sondern auch an das Wie. Ein Testament regelt den letzten Willen – doch in vielen Fällen ist es ratsam, zusätzlich einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Denn er sorgt dafür, dass der Wille des Erblassers tatsächlich umgesetzt wird – rechtssicher, effizient und konfliktvermeidend.

    Warum ein Testamentsvollstrecker sinnvoll ist

    Ein Testamentsvollstrecker entlastet die Erben und schützt den Nachlass vor Streit, Fehlentscheidungen oder Überforderung. Besonders in folgenden Situationen ist der Einsatz sinnvoll:

    • Komplexe Vermögensverhältnisse (z. B. Immobilien, Beteiligungen, Auslandvermögen)

    • Erbengemeinschaften, bei denen Uneinigkeit droht

    • Unternehmensnachfolge, wenn das operative Geschäft gesichert weiterlaufen soll

    • Sicherstellung von Auflagen oder Vermächtnissen (z. B. bei minderjährigen oder pflegebedürftigen Erben)

    • Schutz vor Gläubigern der Erben

    Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers

    Der Testamentsvollstrecker verwaltet und verteilt den Nachlass nach den Vorgaben des Testaments. Zu seinen Pflichten gehören:

    • Sicherung und Verwaltung des Vermögens

    • Begleichung von Schulden und offenen Verpflichtungen

    • Umsetzung von Auflagen und Vermächtnissen

    • Verteilung des verbleibenden Nachlasses an die Erben

    • ggf. dauerhafte Verwaltung (z. B. bei Minderjährigen oder Stiftungsvermögen)

    Wen sollte man einsetzen?

    Die Wahl des richtigen Testamentsvollstreckers ist entscheidend. Geeignet sind:

    • Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare, die fachlich versiert sind

    • Banken oder spezialisierte Nachlassverwalter

    • Vertrauenspersonen mit Lebenserfahrung und Durchsetzungsvermögen

    Tipp: Der Testamentsvollstrecker sollte unabhängig, neutral und durchsetzungsstark sein – und bereit, das Amt im Ernstfall zu übernehmen.

    Fazit: Klare Regeln für einen klaren letzten Willen

    Clever ist, wer seinen Nachlass nicht dem Zufall überlässt. Mit einem professionell eingesetzten Testamentsvollstrecker behalten Sie die Kontrolle – auch über den Tod hinaus. Für Ihre Angehörigen bedeutet das: weniger Streit, weniger Aufwand, mehr Sicherheit.



  • Clever die wichtigsten Themen für mein Ableben vorbereiten

    Vorausschauend handeln – damit später alles geregelt ist

    Niemand spricht gerne darüber – und doch ist es eines der wichtigsten Themen im Leben: Was passiert, wenn ich nicht mehr da bin? Wer sorgt für Ordnung, wer trifft Entscheidungen, und wie schütze ich meine Familie vor unnötigem Aufwand, Streit oder finanziellen Belastungen?

    Wer clever vorsorgt, entlastet seine Angehörigen – emotional, organisatorisch und finanziell.


    Diese Themen sollten Sie rechtzeitig regeln:

    1. Testament erstellen

    Ein klar formuliertes, rechtssicheres Testament verhindert Streit und sichert den letzten Willen. Besonders bei Patchwork-Familien, Immobilienbesitz oder Unternehmen ist das unverzichtbar.


    2. Testamentvollstrecker einsetzen

    Ein neutraler, professioneller Testamentsvollstrecker stellt sicher, dass alles nach Ihren Wünschen abgewickelt wird – ohne Überforderung für Angehörige.


    3. Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

    Bestimmen Sie frühzeitig, wer in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind – sei es medizinisch oder finanziell.


    4. Vermögensübersicht & digitale Nachlassplanung

    Eine geordnete Übersicht über Konten, Versicherungen, Immobilien, Verträge und Zugangsdaten spart viel Zeit und Nerven. Auch der digitale Nachlass (E-Mails, Onlinekonten, Social Media) sollte geregelt sein.


    5. Bestattung & Trauerfeier vorsorgen

    Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie Wünsche festlegen und auch die Finanzierung regeln – damit Angehörige entlastet sind.


    6. Steuern clever minimieren

    Wer frühzeitig Vermögen überträgt oder Schenkungen plant, kann steuerlich viel gestalten. Professionelle Beratung zahlt sich hier aus – im wahrsten Sinne des Wortes.


    Fazit: Wer vorsorgt, handelt verantwortungsvoll.

    Clever vorsorgen heißt nicht nur, an sich selbst zu denken, sondern vor allem an die, die man liebt. Wir unterstützen Sie diskret und kompetent bei allen Schritten – damit Ihre letzten Wünsche mit Klarheit, Würde und Weitblick erfüllt werden.